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Ehlich, Konrad / Ossner, Jakob / Stammerjohann, Harro Hgg. Während die Schutzbedürftigkeit von Minderheitensprachen in Europa erkannt und anerkannt worden ist, scheinen die Hochsprachen keines Schutzes zu bedürfen und haben in vielen Staaten, z.B. der Bundesrepublik Deutschland, nicht einmal Verfassungsrang. Aber wo es Minderheitensprachen gibt, muß es Hochsprachen geben. Unterdessen mehren sich Anzeichen für eine Entwicklung der Hochsprachen, die man schon als ›Destandardisierung‹ bezeichnet hat. Tatsächlich wird der Geltungsbereich von Hochsprachen nicht nur durch die Aufwertung von Minderheitensprachen zumindest in Frage gestellt, sondern er wird auch durch den Druck des Englischen eingeschränkt, das die anderen Sprachen aus bestimmten Funktionen verdrängt und ihre Entwicklung behindert, und eine provokative Vision ist die einer Zweisprachigkeit aus Dialekt und Englisch unter Erübrigung der Hochsprache. Daß deren Zukunft außerdem durch die in den westlichen Gesellschaften allgemein abnehmende Akzeptanz von Normen, eben auch von sprachlichen Normen, in Frage gestellt ist, kommt hinzu: wo alles geht, gehen auch mündliche Sprechformen, während Hochsprachen sich an schriftsprachlichen Mustern orientieren.
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